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   BFH, 19.06.2008 - III R 34/07   

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https://dejure.org/2008,7749
BFH, 19.06.2008 - III R 34/07 (https://dejure.org/2008,7749)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2008 - III R 34/07 (https://dejure.org/2008,7749)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - III R 34/07 (https://dejure.org/2008,7749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung des Pflegepauschbetrags bei mehreren Pflegepersonen

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung des Pflegepauschbetrags, wenn mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung einer Gewährung von Aufwendungen für die Pflegekraft als außergewöhnliche Belastung wegen Möglichkeit der Rückforderung eines zur Finanzierung des Hauses genutzten größeren Geldbetrages wegen Verarmung; Aufteilung des Anspruchs auf den anteiligen ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Pflegepauschbetrag ist nicht nach Pflegezeit, sondern nach Zahl der Pflegenden aufzuteilen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33b Abs 6 S 5
    Aufteilung; Pflegepauschbetrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 14.02.1995 - 16 K 2261/94

    Einkommensteuer; Pflegepauschbetrag auch bei häuslicher Pflege nur an den

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 34/07
    Daher kann auch eine kurzzeitige Pflegetätigkeit --z.B. während eines Urlaubes der anderen pflegenden Person-- oder eine wiederholte kurzfristige Pflege --z.B. einer in einem Heim untergebrachten hilflosen Person am Wochenende (FG München vom 14. Februar 1995 16 K 2261/94, EFG 1995, 722)-- zur Inanspruchnahme des Pauschbetrages berechtigen (Blümich/Heger, § 33b EStG Rz 126).
  • BFH, 14.10.1997 - III R 102/96

    Aufteilung des Pflegepauschbetrages

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 34/07
    Demzufolge ist der Pauschbetrag auch dann aufzuteilen, wenn von zwei Pflegepersonen nur eine den Pauschbetrag begehrt, die andere aber den Abzug ihrer tatsächlichen Aufwendungen nach § 33 EStG beantragt oder auf eine steuerliche Geltendmachung verzichtet; der Pauschbetrag ist dann nur hälftig zu gewähren (Senatsurteil vom 14. Oktober 1997 III R 102/96, BFHE 184, 428, BStBl II 1998, 20).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1794/03

    Geltendmachung eines Pflegepauschbetrags wegen unentgeltlicher persönlicher

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 34/07
    Es entschied mit Urteil vom 27. September 2006 1 K 1794/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1334), die Aufwendungen der Klägerin für die Pflegekraft seien nicht zwangsläufig gewesen, da sich die Klägerin von der Mutter Vermögen habe übertragen lassen.
  • BFH, 28.03.2001 - III B 109/00

    Nachweis gem. § 65 Abs. 2 EStDV; Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "H"

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 34/07
    Die Mutter ist infolge der Einstufung als Schwerstpflegebedürftige in Pflegestufe III nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hilflos i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 3 EStG (§ 65 Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116) und von der Klägerin und ihrer Schwester gepflegt worden.
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